gesetzlich Versicherte
Psychotherapie gehört zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Kosten werden vollständig übernommen. Allerdings besteht aufgrund gesundheitspolitischer Weichenstellungen schon seit Langem ein eklatanter Mangel an Therapieplätzen für gesetzlich Versicherte.
privat Versicherte
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie und die Erstattung der Kosten erfolgt meist problemlos. Jedoch handhaben dies die verschiedenen Versicherungen im Detail unterschiedlich. Ihre genauen Konditionen als Privatpatient können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder auch direkt bei Ihrer Versicherung erfragen. Folgende Punkte gilt es zu beachten:
Psychotherapie in Privatpraxis: Checkliste für Privatpatienten
- Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten?
- Falls ja, wieviele Therapiestunden sind vorgesehen?
- Werden die Kosten von der Versicherung voll oder evtl. nur anteilig erstattet?
- Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Bitte klären Sie Ihre individuellen Vertragsmodalitäten vor Therapiebeginn ab. Bei Fragen hierzu bin ich Ihnen gerne behilflich. Die Abrechnung der Leistungen für Privatversicherte richtet sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). Auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer können Sie eine Auflistung aller relevanten Ziffern der GOP konkret einsehen.
| Produkt | GOP-Ziffern | Kosten (seperat) | Sitzung zu 50 Minuten |
|---|---|---|---|
| Psychotherapeutische Sprechstunde | 2×812a | 134,06 € | 134,06 € |
| Psychotherapeutische Akutbehandlung + Erhebung des aktuellen psychischen Befunds | 2×812a + 801a | 134,06 € + 33,52 € | 167,58 € |
| Probatorische Sitzung + Erhebung des aktuellen psychischen Befunds | 870 + 801a | 100,55 € + 33,52 € | 134,07 € |
| Psychotherapeutische Kurzzeittherapie VT + Erhebung des aktuellen psychischen Befunds | 2×812a + 801a | 134,06 € + 33,52 € | 167,58 € |
| Psychotherapeutische Langzeittherapie VT + Erhebung des aktuellen psychischen Befunds | 870 + 801a | 100,55 € + 33,52 € | 134,07 € |
Selbstzahler
Es besteht selbstverständlich auch immer die Möglichkeit, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. In diesem Fall besteht ein Behandlungsvertrag (Ausfallhonorar usw.) zwischen dem Klienten und dem Therapeuten und alle weiteren Formalitäten fallen weg.
Kosten für eine 50-minütige Beratungsstunde: 130 Euro
Alle Vorteile für Psychotherapie/ psychologische Beratung als Selbstzahler
- Schnelle Hilfe || Eine Psychotherapie oder eine Beratung / Akuthilfe können ohne Umwege direkt begonnen werden.
- Umfassende Diskretion und Unabhängigkeit || Keine Versicherung oder sonstige Instanz erfährt etwas / mischt sich ein.
- Keine Sperrfrist || Die übliche 2-jährige Sperrfrist für Kassenpatienten nach abgeschlossener / abgebrochener Therapie entfällt.
- Konzentration auf das Wesentliche || Jegliche Bürokratie in Form von Anträgen, Formularen oder Gutachten entfällt.
- Kontinuität || Viele Klienten schätzen es, in Zukunft bei eventuellem Bedarf jederzeit kurzfristig wieder kommen zu können.